Was erledige ich wo?

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Strahlenschutz; Anzeige der Beschäftigung im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler

Gültigkeitsgebiet: Bayern

Beschreibung

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Fachliche Freigabe

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

07:30 - 12:00 Uhr

Dienstag

07:30 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch

07:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag

07:30 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag

07:30 - 12:00 Uhr

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