Was erledige ich wo?

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Landwirtschaftliche Wildhaltung; Anzeige der Errichtung, der Erweiterung und des Betriebs eines Tiergeheges

Gültigkeitsgebiet: Bayern

Kurzinfo

Eine landwirtschaftliche Wildhaltung ist eine Haltung von Wildtierarten zur Gewinnung von Wildbret.

Beschreibung

Wer ein Gehege für Dam-, Rot-, Sika- oder Muffelwild errichten, erweitern oder betreiben will, muss dies nach dem Tierschutzgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz bei dem zuständigen Landratsamt (Kreisverwaltungsbehörde) anzeigen.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Rechtsbehelf

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

Stichwörter

  • Gehege
  • Wildtierhaltung
  • Rotwild
  • Sikawild
  • Muffelwild
  • Damwild
  • Tierzüchtung

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

07:30 - 12:00 Uhr

Dienstag

07:30 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch

07:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag

07:30 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag

07:30 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: