Was erledige ich wo?

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Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Sie haben etwas geerbt? Dafür müssen Sie unter Umständen Erbschaftsteuer zahlen. Schenkungen zu Lebzeiten unterliegen hingegen der Schenkungsteuer.

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

07:30 - 12:00 Uhr

Dienstag

07:30 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch

07:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag

07:30 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag

07:30 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: