Sicherheitsmaßnahmen - Hirschaider Kirchweih
Im Vorfeld zur Hirschaider Kirchweih fand ein Gespräch mit den Sicherheitsverantwortlichen statt.
Hier wurden die Eckpunkte und Maßnahmen zur Sicherheit der Kirchweihbesucher wie folgt festgelegt:
1. Das Festgelände wird vom Sicherheitsdienst überwacht
2. Zur Sicherstellung der freien Rettungswege und der Zufahrten wird der Parküberwachungsdienst regelmäßig Kontrollen durchführen und Verstöße ahnden.
3. An allen 3 Zugängen des Festgeländes werden feste Posten des Sicherheitsdienstes die Zugänge überwachen. Diese sind bei Verdachtsfällen auch zur Taschen- und Rucksackkontrolle berechtigt.
4. Der Sicherheitsdienst überwacht und ahndet das Einhalten der gemeindlichen Satzungen und Verordnungen, insbesondere die Verordnung über das Verhalten auf der Hirschaider Kirchweih (Kirchweih-Verordnung) und übt im Auftrag der Gemeinde auch das Hausrecht im Veranstaltungsgelände aus.
5. Aus Sicherheitsgründen sind große Taschen, Rucksäcke, gefährliche Gegenstände, Alkoholika nicht gestattet
6. Eigene Getränke, Flaschen, Becher und Gläser dürfen nicht mit in das Festgelände gebracht werden
7. Vor Verlassen des Festgeländes sind Flaschen, Gläser, Becher und Krüge bei den Ausgabestellen abzugeben.
8. Der Sicherheitsdienst ist berechtigt, Flaschen, Gläser, Becher und Krüge beim Verlassen des Festgeländes einzubehalten.
9. Der Sicherheitsdienst überwacht ebenso das seit 01.08.2024 geltende Verbot des Cannabis-Konsums auf Volksfesten.
Diese Maßnahmen dienen ausschließlich der Sicherheit unserer Kirchweihgäste. Sie erleichtern die Arbeit des Sicherheitsdienstes, wenn Sie auf das Mitführen von großen Taschen, Rucksäcken, gefährlichen Gegenständen und Alkohol verzichten.
Das Ordnungsamt wünscht Ihnen einen angenehmen und sicheren Kirchweihbesuch.