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Vorhersage
Das Landratsamt ist zuständig für die Erteilung von Baugenehmigungen und die Bauüberwachung.
Einen amtlichen Lageplan erhalten Sie beim Vermessungsamt sowie beim Markt Hirschaid.
Die Kosten für den Auszug aus dem Liegenschatfskataster betragen 36,00 €.
Einsichten in die Grundbücher mit allen Rechten und Pflichten erhalten Sie im Grundbuchamt.
Wenn Sie z. B. gegen eine abgelehnte Baugenehmigung klagen wollen, ist das Bayerische Verwaltungsgericht in Bayreuth das zuständige Gericht.
Die Regierung von Oberfranken übt als höhere Bauaufsichtsbehörde die Fachaufsicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden (Landratsämter, Kreisfreie Städte, Große Kreisstädte, Gemeinden, denen die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörden durch Rechtsverordnung übertragen wurden) aus. Im Rahmen dieser Aufsicht können sich die Bürger mit Eingaben und Beschwerden an die Regierung von Oberfranken wenden (Ausfluss des in Art. 17 Grundgesetz und Art. 115 der Bayer. Verfassung verankerten Petitionsrechts). Zudem erteilt die Regierung – sofern erforderlich – den Kreisfreien Städten, Großen Kreisstädten und Zweckverbänden die Genehmigung für Bebauungspläne und andere städtebauliche Satzungen.
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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